Ocholter Bücherkiste im Martin-Luther-Haus

 

 

 

Benutzungsordnung

 

 

 

 

 

1. Anmeldung

 

a)      Jeder Benutzer oder sein gesetzlicher Stellvertreter verpflichtet sich bei der

           Anmeldung durch Unterschrift, die Benutzungsordnung der Bücherei

           einzuhalten. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr

           müssen ihre Anmeldung vom gesetzlichen Vertreter unterschreiben lassen.

 

 

 

b)      Die Ausleihe ist kostenlos.

 

 

 

c)      Änderungen der Anschrift oder der Personalien sind der Bücherei

                              umgehend mitzuteilen.

 

 

 

2. Entleihung

 

a)      Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht. Die Bücherei ist geöffnet:

            Dienstags von  15.00 - 17.00 Uhr (an Schultagen)

 

 

 

            Jeden 1. Donnerstag im Monat 15.00 bis 17.00 Uhr

 

 

 

b)      Die Weitergabe entliehener Bücher ist nicht gestattet.

 

 

 

3. Leihfrist

 

a)      Die Leihfrist beträgt 4 Wochen.

 

 

 

b)      Die Leihfrist ist grundsätzlich einzuhalten. Sie kann auf Wunsch verlängert

      werden, wenn die entliehenen Bücher nicht vorgemerkt sind.

 

 

 

c)      Für verloren gegangene oder stark beschädigte Bücher ist vom Benutzer oder

      vom gesetzlichen Stellvertreter der Neupreis zu entrichten.

 

 

 

d)      Wird die Leihfrist mehr als 12 Wochen überschritten, erfolgt eine schriftliche

       Mahnung, und eine Gebühr von 2,00 € wird erhoben.

 

 

 

     4.   Behandlung der Bücher

a)      Jeder Benutzer ist verpflichtet, im Interesse aller Leser das Buch schonend zu

      behandeln und vor Witterungseinflüssen zu schützen.

 

 

 

b)      Für Beschädigungen oder Verschmutzungen haftet der Entleiher.

 

 

 

Anmerkung:  Das Wort “Bücher“ ist gleich geltend für Spiele, Hörspiele und Filme.