Ocholter
Bücherkiste im Martin-Luther-Haus |
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Benutzungsordnung |
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1.
Anmeldung |
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a) Jeder Benutzer
oder sein gesetzlicher Stellvertreter verpflichtet sich bei der |
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Anmeldung durch Unterschrift, die
Benutzungsordnung der Bücherei |
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einzuhalten. Kinder und
Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr |
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müssen ihre Anmeldung vom
gesetzlichen Vertreter unterschreiben lassen. |
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b) Die Ausleihe
ist kostenlos. |
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c) Änderungen der
Anschrift oder der Personalien sind der Bücherei |
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umgehend
mitzuteilen. |
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2.
Entleihung |
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a) Die Öffnungszeiten
werden durch Aushang bekannt gemacht. Die Bücherei ist geöffnet: |
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Dienstags von 15.00 - 17.00 Uhr (an Schultagen) |
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Jeden 1. Donnerstag im Monat
15.00 bis 17.00 Uhr |
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b) Die Weitergabe
entliehener Bücher ist nicht gestattet. |
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3. Leihfrist |
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a) Die Leihfrist
beträgt 4 Wochen. |
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b) Die Leihfrist
ist grundsätzlich einzuhalten. Sie kann auf Wunsch verlängert |
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werden, wenn die entliehenen Bücher
nicht vorgemerkt sind. |
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c) Für verloren
gegangene oder stark beschädigte Bücher ist vom Benutzer oder |
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vom gesetzlichen Stellvertreter der
Neupreis zu entrichten. |
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d) Wird die
Leihfrist mehr als 12 Wochen überschritten, erfolgt eine schriftliche |
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Mahnung, und eine Gebühr von 2,00 €
wird erhoben. |
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4. Behandlung der Bücher |
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a) Jeder Benutzer
ist verpflichtet, im Interesse aller Leser das Buch schonend zu |
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behandeln und vor Witterungseinflüssen
zu schützen. |
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b) Für
Beschädigungen oder Verschmutzungen haftet der Entleiher. |
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Anmerkung: Das Wort “Bücher“ ist gleich geltend
für Spiele, Hörspiele und Filme. |