a) Jeder Benutzer oder sein gesetzlicher Stellvertreter verpflichtet sich bei der Anmeldung durch Unterschrift, die Benutzungsordnung der Bücherei einzuhalten. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr müssen ihre Anmeldung vom gesetzlichen Vertreter unterschreiben lassen.
b) Die Ausleihe ist kostenlos.
c) Änderungen der Anschrift oder der Personalien sind der Bücherei umgehend mitzuteilen.
a) Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht. Die Bücherei ist geöffnet:
Dienstags von 15.00 – 17.00 Uhr (an Schultagen)
Jeden 1. Donnerstag im Monat 15.00 bis 17.00 Uhr
b) Die Weitergabe entliehener Bücher ist nicht gestattet.
a) Die Leihfrist beträgt 4 Wochen.
b) Die Leihfrist ist grundsätzlich einzuhalten. Sie kann auf Wunsch verlängert werden, wenn die entliehenen Bücher nicht vorgemerkt sind.
c) Für verloren gegangene oder stark beschädigte Bücher ist vom Benutzer oder vom gesetzlichen Stellvertreter der Neupreis zu entrichten.
d) Wird die Leihfrist mehr als 12 Wochen überschritten, erfolgt eine schriftliche Mahnung, und eine Gebühr von 2,00 € wird erhoben.
a) Jeder Benutzer ist verpflichtet, im Interesse aller Leser das Buch schonend zu behandeln und vor Witterungseinflüssen zu schützen.
b) Für Beschädigungen oder Verschmutzungen haftet der Entleiher.
Anmerkung: Das Wort „Bücher“ ist gleich geltend für Spiele, Hörspiele und Filme.